Zum Inhalt springen
Kleiner Besprechungsraum der Kanzlei

Anwalt für Mietrecht
und Wohnrecht

Anwalt in Salzburg. Mietzins, Kaution, Kündigung, Räumung, Mietzinsminderung.

Jetzt ein Erstgespräch vereinbaren, persönlich, telefonisch oder per Video.

Im hochkomplexen Miet- und Wohnrecht habe ich jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Vermietern (Mietzins- und Räumungsverfahren), Mietern (Mietzinsüberprüfung, Kautionsrückforderung) und Wohnungseigentümern (wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren, wie etwa Anträge auf Ersetzung einer verweigerten Zustimmung der Miteigentümer oder auf Feststellung der Unrichtigkeit der gelegten Abrechnung).

Fall schildern

Oder Unterlagen vorab senden, dann steht die Einschätzung schon im Erstgespräch.

Typische Fälle im Miet- und Wohnrecht

Worum es
meistens geht.

Mietzinsüberprüfung

Für betroffene Mieter prüfe ich, ob für ihr Mietverhältnis Mietzinsobergrenzen bestehen, und setze diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Kaution

Der Vermieter zahlt dem Mieter nach seinem Auszug die erlegte Kaution nicht oder nur teilweise zurück.

Mietzinsminderung

Die gemietete Wohnung ist (behauptetermaßen) mangelhaft und der Mieter begehrt eine Mietzinsminderung. Ich vertrete in solchen Konstellationen sowohl Mieter, die einen Mietzinsminderungsanspruch geltend machen wollen, als auch Vermieter, die sich gegen ungerechtfertigte Mietzinsminderungen zur Wehr setzen wollen.

Räumung

Ein Mieter ist schon mehrere Monate mit der Mietzinszahlung im Rückstand, weshalb die fälligen Mietzinszahlungen eingeklagt und die Wohnung so rasch wie möglich zwangsweise geräumt werden soll. Ich habe bereits zahlreiche Vermieter in solchen Konstellationen vertreten.

Kündigung

Ein Mieter wird wegen Mietzinsrückstands, Eigenbedarfs oder unleidlichen Verhaltens gekündigt. Häufig sind solche Kündigungen rechtswidrig. Ich habe bereits zahlreiche Mieter vertreten, um sich in gerichtlichen Kündigungsverfahren gegen nicht vorliegende Kündigungsgründe zur Wehr zu setzen, ebenso zahlreiche Vermieter, die rechtlich haltbare gerichtliche Kündigungen von Mietern anstreben.

Wohnungseigentum

Ein Wohnungseigentümer möchte an seine Wohnung einen Wintergarten anbauen und benötigt dafür die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, die ihm verwehrt wird. Die Hausverwaltung legt die Betriebskostenabrechnung nicht oder mangelhaft. Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung soll angefochten werden. Es stehen dringende Erhaltungsarbeiten an, die von der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung aber nicht veranlasst werden. Für diese und zahlreiche andere Situationen sieht das Wohnungseigentumsgesetz außerstreitige Gerichtsverfahren vor, in denen ich schon viele Wohnungseigentümer vertreten habe.

Beim Streit um die Wohnung

Was zuerst
zu tun ist.

01

Vertragsunterlagen sammeln

Im Mietrecht sind der Mietvertrag und allfällige Nachträge dazu die rechtliche Basis. Zusätzlich benötigt werden etwaige geänderte Mietzinsvorschreibungen infolge Indexanpassung und eine allfällige schriftliche Kündigung.

Im Kautionsstreit ist ein Übergabeprotokoll beim Wohnungseinzug und beim Wohnungsauszug samt angefertigter Lichtbilder von Interesse.

Im Wohnungseigentumsrecht interessieren der Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag und ein Grundbuchauszug (so vorhanden).

02

Schriftverkehr und sonstige Unterlagen ausheben

Relevante vorfallsbezogene Korrespondenz und sonstige Unterlagen (Lichtbilder, relevante Protokolle von Eigentümerversammlungen) suchen. Mündliche Vereinbarungen festhalten.

03

Erstgespräch vereinbaren

Im Miet- und Wohnrecht ist vieles fristgebunden. Weder kann ein Räumungsurteil gegen einen Mieter unbegrenzt lange vollstreckt noch ein Beschluss einer Eigentümerversammlung erst nach Monaten angefochten werden. Nehmen Sie deshalb zeitnah Kontakt mit mir auf!

Dr. Daniel Holzinger, Rechtsanwalt in Salzburg

Rechtsanwalt Dr. Daniel Holzinger

Jahrelange Erfahrung
im Miet- und Wohnrecht.

Seit 2017 in der Rechtsanwaltschaft tätig und von Beginn an mit zahlreichen Miet- und Wohnrechtsfällen konfrontiert, seit 2021 selbständiger Rechtsanwalt in Salzburg. Ich vertrete beide Seiten, Mieter und Vermieter, nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision. Kontaktieren Sie mich gerne!

Zum Werdegang

Kosten und Ablauf

Was es kostet,
steht vorher fest.

Vor dem Erstgespräch

Am Beginn einer Mandatierung steht ein Erstgespräch. Die Terminvereinbarung selbst ist natürlich immer kostenlos. Das Erstgespräch kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung kostet das Erstgespräch pauschal € 60,00 (darin enthalten 20 % USt).

Im Erstgespräch

30 Minuten, persönlich, telefonisch oder per Videocall. Am Ende haben Sie eine profunde Einschätzung der Rechtslage, Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der möglichen weiteren Schritte.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist Bestandteil des Erstgesprächs auch die nachfolgende Abklärung der Deckungssituation für das besprochene weitere Vorgehen. Sie wissen damit jedenfalls vor der Mandatierung, ob für Sie ein Kostenrisiko besteht.

Danach

Erst wenn Sie von mir im Erstgespräch eine Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten haben und ich die Kostendeckungsfrage mit einer allenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung geklärt habe, kommt es zur Beauftragung.

Fragen zum Mietrecht

Vorab
geklärt

Alle Fragen zu diesem Thema

Vertreten Sie Mieter oder Vermieter?

Beide. Vor der Mandatsannahme prüfe ich auf Interessenkollision, deshalb bitte im ersten Kontakt noch keine vertraulichen Einzelheiten.

Die Kaution kommt nicht zurück. Was kann ich tun?

Nach dem Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution samt Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen. Einbehalten werden darf nur, was zur Deckung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis nötig ist (§ 16b MRG), gewöhnliche Abnützung gehört nicht dazu. Eine unrechtmäßig einbehaltene Kaution kann gerichtlich zurückgefordert werden.

Ein Mangel beeinträchtigt die Nutzung meiner Mietwohnung. Darf ich den Mietzins kürzen?

Im Fall einer mangelhaften Wohnung gibt es die Möglichkeit einer Mietzinsminderung. Wer aber eigenmächtig zu stark kürzt, riskiert eine Klage wegen Mietzinsrückstands. Sicherer ist es, einen Mangel schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls zunächst unter Vorbehalt weiterzuzahlen, bis die zustehende Höhe einer Mietzinsminderung geklärt ist. Über die empfohlene Vorgehensweise in Ihrem Fall berate ich Sie gerne.

Eine Kündigung ist eingelangt. Wie schnell muss ich reagieren?

Schnell. Gegen eine gerichtliche Aufkündigung können nur innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einwendungen erhoben werden (§ 562 ZPO). Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam, auch wenn ein Kündigungsgrund gefehlt hätte.

Ich habe eine Räumungsklage erhalten. Was jetzt?

Die mit der Klage erhaltene Ladung ist wahrzunehmen, sonst droht ein Versäumungsurteil. Geht es um einen Mietzinsrückstand, lässt sich die Räumung oft noch abwenden, wenn der Rückstand vor Schluss der Verhandlung nachgezahlt wird (§ 33 Abs. 2 MRG). Kontaktieren Sie mich zeitnah nach Zustellung einer Räumungsklage zur Vorbereitung des weiteren Vorgehens und zur Gewährleistung der bestmöglichen weiteren Vertretung!

Geht es um einen Vertrag außerhalb des Mietverhältnisses, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Vertragsrecht. Lehnt eine Versicherung die Deckung für das Verfahren ab, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Versicherungsrecht.

Alle Rechtsgebiete

Kontakt

Schreiben
Sie mir.

Die Erstreaktion erfolgt innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen.

Kanzlei
Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg

Telefon
+43 662 23452 9065

E-Mail
office@rechtsanwalt-holzinger.at

Kanzleizeiten
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

    Rechtsschutzversichert?

    Vertraulich behandelt. Keine Weitergabe an Dritte. Hinweise zur Verarbeitung stehen im Datenschutz.