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Dr. Daniel Holzinger blättert lächelnd in einer blauen Mappe am Besprechungstisch

Verkehrsunfall
in Salzburg

Rechtsanwalt in Salzburg. Ansprüche sichern, Fristen wahren, Abrechnung prüfen.

Jetzt ein Erstgespräch vereinbaren, persönlich, telefonisch oder per Video.

Ein Verkehrsunfall ist ein einschneidendes Ereignis. Eine rasche rechtliche Beratung und Klärung Ihrer aus dem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche ist der Schlüssel: Eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglicht es, sofort mit anwaltlicher Unterstützung die Ihnen zustehenden Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Versicherungsjurist und Großschadenreferent im Haftpflichtversicherungsbereich sind mir die Korrespondenz mit Kfz-Haftpflichtversicherern und das Versicherungs- und Schadenersatzrecht bestens vertraut. Nehmen Sie zeitnah nach einem Unfall Kontakt mit mir auf, ich gehe mit Ihnen die nächsten Schritte und die Ihnen zustehenden Ansprüche durch.

Fall schildern

Oder Unterlagen vorab senden, dann steht die Einschätzung schon im Erstgespräch.

Typische Themen nach einem Verkehrsunfall

Worum es
meistens geht.

Strittiger Hergang

Die Darstellungen der Beteiligten gehen auseinander und die Unfallaufnahme lässt beide Lesarten zu. Eine möglichst genaue Unfallaufnahme (idealerweise durch die Polizei) und eine pointierte rechtliche Anspruchsdurchsetzung sind der Schlüssel für eine bestmögliche Anspruchsdurchsetzung.

Schmerzengeld und Heilbehandlungskosten

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, sind Ihre Ansprüche auf Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Heilbehandlungskosten, Haushaltshilfe und Pflegeaufwand durchzusetzen. Sind Spät- und Dauerfolgen nicht auszuschließen, ist auch für eine Feststellung der Haftung des Unfallgegners zur Hintanhaltung der Verjährung Ihrer Ansprüche zu sorgen.

Verdienstentgang

Sind Sie verletzungsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig, kann neben Schadenersatzansprüchen, die unmittelbar aus der eingetretenen Verletzung resultieren, auch ein Verdienstentgangsschaden eingetreten sein. Auch dieser Schaden ist einzufordern, und Ihre Ansprüche sind für die Zukunft gegen einen Verjährungseinwand abzusichern.

Sachschaden

Wurde bei dem Vorfall Ihr Fahrzeug beschädigt, rechnet die gegnerische Versicherung mitunter unter dem Ihnen zustehenden Wiederbeschaffungswert ab. Das gilt es zu verhindern.

Unfall im Ausland

Der Unfall ist jenseits der Grenze passiert und die Regulierung des Schadens erfolgt durch den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Als jahrelang tätiger Großschadenreferent im Haftpflichtversicherungsbereich und auf Versicherungs- und Schadenersatzrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Sie auch in diesen Fällen bestmöglich vertreten.

Korrespondenz mit gegnerischer Versicherung

Versicherungen rechnen oft rasch, aber viel zu niedrig ab und drängen Geschädigte zur Unterfertigung umfangreicher Abfindungserklärungen. Vermeiden Sie die vorschnelle Abgabe einer für Sie nachteiligen Abfindungserklärung und nehmen Sie lieber umgehend Kontakt mit mir auf. Als früherer Großschadenreferent einer Versicherung und jahrelang im Versicherungs- und Schadenersatzrecht tätiger Rechtsanwalt ist die effiziente Verhandlung mit Versicherungen mein tägliches Geschäft und Ihr entscheidender Vorteil!

In den ersten Tagen

Was zuerst
zu tun ist.

Sofort

Unfall dokumentieren

Unfall möglichst polizeilich aufnehmen lassen. Sollte keine polizeiliche Beweissicherung erfolgen, sind jedenfalls die Endstellung der Fahrzeuge, die Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen zu dokumentieren.

02

Ärztlich abklären lassen

Lassen Sie unfallkausale Beschwerden unverzüglich ärztlich untersuchen und weisen Sie im Rahmen der Anamnese auf das Unfallgeschehen hin, damit auch in den Behandlungsunterlagen das Unfallgeschehen dokumentiert ist. Lassen Sie sich eine Abschrift der Krankengeschichte aushändigen. Geben Sie weder gegenüber dem Anspruchsgegner noch seiner Versicherung irgendeine Erklärung zur Haftungsfrage oder einer angebotenen Abfindung ab.

03

Zeitnahe Kontaktaufnahme

Nehmen Sie rasch Kontakt mit mir auf und bringen Sie zum Erstgespräch idealerweise die Ihnen vorliegenden Unterlagen zur Dokumentation des Unfallgeschehens und Ihre Krankengeschichte mit. Ich bespreche mit Ihnen dann ausführlich Ihre möglichen Ansprüche und die weiteren Schritte zu ihrer Geltendmachung.

Dr. Daniel Holzinger, Rechtsanwalt in Salzburg

Rechtsanwalt Dr. Daniel Holzinger

Die erste Zeit nach einem
Unfall ist entscheidend.

Nehmen Sie rasch Kontakt zu mir auf. Fünf Jahre als Jurist und Großschadenreferent im Haftpflichtversicherungsbereich und jahrelange Erfahrung im Schadenersatz- und Versicherungsrecht machen den Unterschied: Ich bin mit der Regulierungspraxis von Versicherungen bestens vertraut und betreibe konsequent die Ihnen nach einem Unfall zustehenden Ansprüche.

Zum Werdegang

Kosten und Ablauf

Was es kostet,
steht vorher fest.

Vor dem Erstgespräch

Am Beginn einer Mandatierung steht ein Erstgespräch. Die Terminvereinbarung selbst ist natürlich immer kostenlos. Das Erstgespräch kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung kostet das Erstgespräch pauschal € 60,00 (darin enthalten 20 % USt).

Im Erstgespräch

30 Minuten, persönlich, telefonisch oder per Videocall. Am Ende haben Sie eine profunde Einschätzung der Rechtslage, Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der möglichen weiteren Schritte.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist Bestandteil des Erstgesprächs auch die nachfolgende Abklärung der Deckungssituation für das besprochene weitere Vorgehen. Sie wissen damit jedenfalls vor der Mandatierung, ob für Sie ein Kostenrisiko besteht.

Danach

Erst wenn Sie von mir im Erstgespräch eine Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten haben und ich die Kostendeckungsfrage mit einer allenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung geklärt habe, kommt es zur Beauftragung.

Fragen nach einem Verkehrsunfall

Vorab
geklärt

Alle Fragen zu diesem Thema

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Schadenersatzansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre, nachdem Schaden und Schädiger bekannt sind (§ 1489 ABGB). Rasches Tätigwerden ist aber unabhängig von der Verjährung geboten, weil sich der Sachverhalt mit zunehmendem Zeitablauf immer schwerer beweisen lässt. Sind Spät- und Dauerfolgen nicht auszuschließen, muss allenfalls mit einer Feststellungsklage die Verjährung solcher Ansprüche verhindert werden. Neben der Verjährung sind auch versicherungsvertragliche Obliegenheiten zu beachten, etwa die Pflicht, den Schaden der eigenen Versicherung innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Wer zahlt meinen Schaden?

Anders als im Fall von Privathaftpflichtversicherungen können Kfz-Haftpflichtversicherungen anstelle des eigentlichen Schädigers direkt in Anspruch genommen werden. Dies erleichtert eine effektive Anspruchsdurchsetzung, sofern man in der Korrespondenz mit Versicherungen versiert ist. Als ehemaliger Großschadenreferent im Haftpflichtversicherungsbereich und jahrelang im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt ist genau das meine Stärke.

Die Versicherung rechnet weniger ab, als die Reparatur kostet. Was nun?

Die Abrechnung ist ein Angebot, keine Feststellung. Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten. Liegen sie deutlich über dem Wert des Fahrzeugs, wird auf Totalschaden abgerechnet, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ob die Annahmen dahinter stimmen, lässt sich an Gutachten und Kostenvoranschlag prüfen.

Soll ich der gegnerischen Versicherung selbst antworten?

Auskünfte an die gegnerische Versicherung gehören überlegt und sollten nur schriftlich und nicht unter Zeitdruck abgegeben werden. Jede, auch eine unbedachte und unrichtige Äußerung wird zum Akt genommen und hat Einfluss auf die weitere Anspruchsdurchsetzung. Sinnvollerweise nehmen Sie daher nach Erhalt eines Schreibens der gegnerischen Versicherung Kontakt mit mir auf und überlassen mir die Korrespondenz. Hat ein Rechtsanwalt einmal die Vertretung eines Mandanten angezeigt, erfolgt die weitere Korrespondenz dann ohnedies nur mehr über den Rechtsanwalt.

Der Unfall ist im Ausland passiert. Bringt das etwas durcheinander?

Weniger, als man denkt. Häufig können unfallkausale Ansprüche auch in solchen Fällen von Österreich aus geltend gemacht werden. Im Detail besprechen wir das im Erstgespräch.

Wie Schmerzengeld und Verdienstentgang bemessen werden, steht auf der Seite Schadenersatz. Lehnt die eigene Versicherung die Leistung ab, finden Sie nähere Informationen dazu in der Rubrik Versicherungsrecht. Für Unfälle auf der Piste gibt es eine eigene Seite.

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