Jetzt ein Erstgespräch vereinbaren, persönlich, telefonisch oder per Video.
Verträge anfechten oder vertragliche Ansprüche durchsetzen: In beiden Konstellationen verfüge ich über jahrelange Erfahrung und kann Sie bestmöglich vertreten.
Oder Unterlagen vorab senden, dann steht die Einschätzung schon im Erstgespräch.
Gewährleistung
Die erhaltene Leistung ist mangelhaft, und Sie möchten den Mangel verbessert haben oder vom Vertrag zurücktreten.
Vertragsanfechtung
Sie haben sich bei Vertragsabschluss in einem Irrtum befunden oder eine weit höhere Leistung erbracht, als die Gegenleistung wert war, und möchten einen abgeschlossenen Vertrag rückabwickeln.
Forderungsbetreibung
Eine Rechnung ist fällig und wird trotz Mahnung nicht beglichen.
Forderungsabwehr
Sie werden mit behaupteten vertraglichen Ansprüchen konfrontiert und möchten sich dagegen wehren.
Beim Vertragsstreit
Was zuerst
zu tun ist.
01
Vertrag und Vertragskorrespondenz ausheben
Den Vertrag mit allen Beilagen, ebenso wie die vor Vertragsabschluss geführte Korrespondenz.
02
Beweismittel sammeln
Lichtbilder der Schlechterfüllung, schriftliche Mängelrügen und Urgenzen, in Betracht kommende Zeugen.
03
Rasche Kontaktaufnahme
Bei Vertragsanfechtungen, etwa wegen Gewährleistung oder Irrtums, sind Fristen zu beachten. Welche gelten, hängt vom anzuwendenden Rechtsbehelf ab. Nehmen Sie zur rechtlichen Abklärung deshalb sicherheitshalber rasch Kontakt auf!

Rechtsanwalt Dr. Daniel Holzinger
Vertragsprüfung
und Anfechtung.
Ein Vertrag wird geprüft, bevor er unterschrieben wird, und nicht erst, wenn er strittig ist. Wenn es doch einmal anders kommt: Ich verfüge sowohl bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche als auch bei der Anfechtung von Verträgen über jahrelange Erfahrung.
Zum WerdegangVor dem Erstgespräch
Am Beginn einer Mandatierung steht ein Erstgespräch. Die Terminvereinbarung selbst ist natürlich immer kostenlos. Das Erstgespräch kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung kostet das Erstgespräch pauschal € 60,00 (darin enthalten 20 % USt).
Im Erstgespräch
30 Minuten, persönlich, telefonisch oder per Videocall. Am Ende haben Sie eine profunde Einschätzung der Rechtslage, Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der möglichen weiteren Schritte.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist Bestandteil des Erstgesprächs auch die nachfolgende Abklärung der Deckungssituation für das besprochene weitere Vorgehen. Sie wissen damit jedenfalls vor der Mandatierung, ob für Sie ein Kostenrisiko besteht.
Danach
Erst wenn Sie von mir im Erstgespräch eine Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten haben und ich die Kostendeckungsfrage mit einer allenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung geklärt habe, kommt es zur Beauftragung.
Lohnt es sich, einen Vertrag vorher prüfen zu lassen?
In aller Regel ja. Eine Prüfung vor der Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was ein Streit danach kostet.
Die Leistung hat einen Mangel. Was kann ich verlangen?
Im Gewährleistungsrecht kann zunächst Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistung gefordert werden. Ist das nicht möglich, wird dies verweigert oder ist dies dem Übergeber wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands oder dem Übernehmer wegen in der Person des Gewährleistungspflichtigen liegenden Gründen nicht zumutbar, kommt auch eine Preisminderung oder, bei nicht bloß geringfügigen Mängeln, die Vertragsauflösung in Betracht.
Ich habe ein mangelhaftes Fahrzeug unter Gewährleistungsausschluss gekauft. Kann ich trotzdem rechtlich etwas machen?
In vielen Fällen ja. Neben der Gewährleistung gibt es mehrere andere Anfechtungstatbestände, die in solchen Fällen zu einer Rückabwicklung des Vertrages führen können. Überdies sind Gewährleistungsausschlüsse häufig nicht wirksam vereinbart. Kontaktieren Sie mich daher auch in einem solchen Fall gerne!
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der zusteht, wenn eine Leistung bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen ist. Eine Garantie ist dagegen ein neben die gesetzliche Gewährleistung tretender, vom Vertragspartner oder Hersteller freiwillig gewährter Anspruch. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander. Welche Ansprüche im konkreten Fall zustehen und aussichtsreich geltend gemacht werden können, kläre ich mit Ihnen im Erstgespräch.
Die Gegenseite beruft sich auf vereinbarte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Zu Recht?
Nur, wenn sie Bestandteil des Vertrages geworden sind und einer inhaltlichen Prüfung standhalten. Häufig scheitert eine Berufung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen bereits daran, dass sie nicht wirksam vereinbart, sondern erst nach Vertragsabschluss „nachgeschoben“ worden sind. Selbst wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen an sich Vertragsinhalt geworden sein sollten, müssen die darin enthaltenen Bestimmungen noch lange nicht anwendbar sein: Konsumentenschutzrechtliche Vorgaben (etwa das sogenannte Transparenzgebot), das Verbot überraschender und ungewöhnlicher Bestimmungen (die sogenannte Geltungskontrolle) oder gröblich benachteiligende Bedingungen (die sogenannte Inhaltskontrolle) können eine Berufung auf AGB-Klauseln unzulässig machen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung!
Eine von mir gestellte Rechnung wurde nicht bezahlt. Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Nach einer anwaltlichen Mahnung unter Fristsetzung mit Klagsandrohung ist der nächste Schritt die Einbringung einer Klage. Bei Geldforderungen bis € 75.000,00 steht dafür das rasche Mahnverfahren zur Verfügung. Das Gericht erlässt in diesem Fall nach Einbringung einer Klage sogleich einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, der rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Beklagte nicht binnen vier Wochen Einspruch erhebt. Nur im Falle eines Einspruchs kommt es zu einer Verhandlung.
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