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Dr. Daniel Holzinger schlägt eine Dokumentenmappe auf

Anwalt für
Versicherungsrecht

Rechtsanwalt in Salzburg. Deckungsablehnung, Leistungskürzung, Obliegenheitsverletzung, Rechtsschutzdeckung.

Jetzt ein Erstgespräch vereinbaren, persönlich, telefonisch oder per Video.

Die Ablehnung einer Versicherungsleistung ist die Rechtsansicht des Versicherers, die nicht der Rechtslage entsprechen muss. In der Praxis stützen sich Deckungsablehnungen auf Obliegenheitsverletzungen, angeblich vereinbarte Deckungsausschlüsse oder auf Ergebnisse eingeholter Sachverständigengutachten, die eine Leistungsverpflichtung ausschließen würden. Als ehemaliger Großschadenreferent einer Versicherung mit jahrelanger Praxis im Haftpflichtversicherungsbereich sind mir solche Situationen bestens bekannt. Ich prüfe das Ablehnungsschreiben der Versicherung und informiere Sie, ob ein Vorgehen gegen die Versicherung aussichtsreich möglich ist.

Fall schildern

Oder Unterlagen vorab senden, dann steht die Einschätzung schon im Erstgespräch.

Typische Fälle im Versicherungsrecht

Kommt Ihnen das
bekannt vor?

Haushaltsversicherung

Nach einem Einbruchsdiebstahl bestreitet die Versicherung das Vorliegen eines Einbruchsdiebstahls, bezweifelt die Schadenhöhe oder argumentiert, eine gestohlene Uhr sei versicherungsrechtlich als Schmuck zu qualifizieren, wofür nur ein geringes Sublimit zur Verfügung stehen würde.

Haftpflichtversicherung

Ihre Haftpflichtversicherung lehnt die versicherungsvertragliche Deckung für einen gemeldeten Schaden mit der Begründung ab, bei dem geschilderten Sachverhalt hätte sich keine sogenannte „Gefahr des täglichen Lebens“ realisiert.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung für ein Verfahren, das geführt werden soll.

Obliegenheitsverletzung

Der Versicherer wirft vor, eine Pflicht aus dem Vertrag sei verletzt worden, und kürzt oder verweigert die Leistung deshalb ganz.

Strittige Klausel

Die Ablehnung stützt sich auf eine Bestimmung der Bedingungen, deren Auslegung zwischen den Seiten strittig ist.

Abrechnungshöhe

Die Abrechnung liegt deutlich unter dem, was die Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich kostet.

Nach der Ablehnung

Was zuerst
zu tun ist.

01

Ablehnungsschreiben aufheben

Das Schreiben nennt die Begründung für die Leistungsverweigerung. Es ist die Grundlage für alles Weitere.

02

Unterlagen zusammenstellen

Polizze, Bedingungen, Schadenmeldung, Fotos, Rechnungen und der gesamte Schriftverkehr mit dem Versicherer.

03

Kontakt aufnehmen

Melden Sie sich gerne wegen eines Erstgespräches bei mir und nehmen Sie das Ablehnungsschreiben und die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen mit!

Dr. Daniel Holzinger, Rechtsanwalt in Salzburg

Rechtsanwalt Dr. Daniel Holzinger

Ich kenne
beide Seiten.

Fünf Jahre als Jurist und Großschadenreferent im Haftpflichtversicherungsbereich, wirtschaftsrechtliche Zusatzqualifikation. Das hilft mir, zusätzlich zu meiner Ausbildung und mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, komplexe Sachverhalte zu erfassen, realistisch einzuschätzen und mit Anspruchsgegnern (und deren Versicherungen) effizient zu verhandeln.

Zum Werdegang

Kosten und Ablauf

Was es kostet,
steht vorher fest.

Vor dem Erstgespräch

Am Beginn einer Mandatierung steht ein Erstgespräch. Die Terminvereinbarung selbst ist natürlich immer kostenlos. Das Erstgespräch kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung kostet das Erstgespräch pauschal € 60,00 (darin enthalten 20 % USt).

Im Erstgespräch

30 Minuten, persönlich, telefonisch oder per Videocall. Am Ende haben Sie eine profunde Einschätzung der Rechtslage, Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der möglichen weiteren Schritte.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist Bestandteil des Erstgesprächs auch die nachfolgende Abklärung der Deckungssituation für das besprochene weitere Vorgehen. Sie wissen damit jedenfalls vor der Mandatierung, ob für Sie ein Kostenrisiko besteht.

Danach

Erst wenn Sie von mir im Erstgespräch eine Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten haben und ich die Kostendeckungsfrage mit einer allenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung geklärt habe, kommt es zur Beauftragung.

Fragen zum Versicherungsrecht

Vorab
geklärt

Alle Fragen zu diesem Thema

Die Versicherung hat abgelehnt. Ist damit alles vorbei?

Nein. Die Ablehnung ist nur die Rechtsansicht des Versicherers, diese kann falsch sein. Für eine fundierte Prüfung der Tragfähigkeit der Ablehnung durch die Versicherung und der Möglichkeiten eines aussichtsreichen Vorgehens dagegen bedarf es profunder versicherungsrechtlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts. Genau damit kann ich Ihnen dienen.

Was ist eine Obliegenheitsverletzung?

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus dem Versicherungsvertrag, etwa die rechtzeitige Meldung eines Schadens oder vollständige Angaben. Wird eine versicherungsvertragliche Obliegenheit verletzt, darf der Versicherer aber dennoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Erbringung einer Versicherungsleistung ablehnen. Häufig lehnen Versicherungen mit Verweis auf behauptete Obliegenheitsverletzungen eine Versicherungsleistung ab, obwohl die Leistungsverpflichtung unabhängig von der Verletzung einer versicherungsvertraglichen Obliegenheit bestehen würde.

Die Versicherung hat einen Sachverständigen geschickt. Muss ich dessen Ergebnis hinnehmen?

Nein. Das Gutachten ist eine Einschätzung, die widerlegt werden kann, etwa durch Einholung eines Gerichtssachverständigengutachtens in einem Deckungsprozess gegen den Versicherer.

Kann ich mit meiner eigenen Versicherung streiten, ohne den Vertrag zu verlieren?

Ein Streit über eine Leistung ist ein normaler Vorgang und für sich kein Kündigungsgrund. Viele Verträge erlauben beiden Seiten aber eine Kündigung nach einem Schadenfall, unabhängig davon, ob gestritten wird. Was im eigenen Vertrag gilt, lässt sich vorab an den Bedingungen klären.

Ich habe der Versicherung schon selbst geschrieben. Ist es jetzt zu spät?

Nein, normalerweise nicht. Nehmen Sie Ihre eigene Korrespondenz aber unbedingt zum Erstgespräch mit, sie gehört in das weitere Vorgehen miteinbezogen.

Geht es um Ansprüche gegen einen Schädiger, müssen Ansprüche ebenfalls häufig gegenüber Versicherungen geltend gemacht werden (etwa bei Kfz-Unfällen). Hier handelt es sich aber um keine versicherungsrechtliche Streitigkeit im engeren Sinn, sondern um eine schadenersatzrechtliche Anspruchsverfolgung. Für die schadenersatzbezogenen Themen Verkehrsunfall und Unfall auf der Piste finden Sie eigene Seiten auf meiner Website.

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